Terminvereinbarung

Sie können uns montags bis donnerstags von 9.00 - 14.00 Uhr zwecks einer Terminvereinbarung oder für die Beantwortung von Fragen und für weiterführende Informationen persönlich telefonisch erreichen.

Außerhalb dieser Zeiten ist es möglich, eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Diesen hören wir mehrmals täglich ab; auf Wunsch erfolgt ein Rückruf spätestens am nächsten Werktag.

Beratungstermine im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung und der schwangerschaftsbegleitenden Beratung müssen vorab telefonisch vereinbart werden.

Klient*innen, die über einen  Vermittlungsgutschein vom Jobcenter über Psychosoziale Betreuung (§ 16a Nr. 3 SGB II) verfügen, können telefonisch einen Ersttermin vereinbaren.

Klient*innen, die im Rahmen einer Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung zu uns kommen möchten, können telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch ausmachen.

Offene Sprechstunden

Die offenen Sprechstunden entfallen zur Zeit. Es werden aber kostenfreie Erstgespräche nach Terminvereinbarung angeboten.