Kosten
Offene Sprechstunden (werden derzeit nicht angeboten)
Alle in den Offenen Sprechstunden geführten Beratungsgespräche sind kostenfrei.
Die Offenen Sprechstunden sind als Erstgespräch zu verstehen und können einmalig aufgesucht werden.
Einzelberatung
Einzelberatungen sind mit Kosten verbunden. Es ist ein Eigenanteil gestaffelt nach Einkommen durch die Klient*innen zu leisten. Die Höhe des Eigenanteils liegt derzeit zwischen 40 bis 85 Euro pro Beratungsstunde.
Bei Azubis und Studierenden und bei Empfänger*innen von Bürgergeld ohne Vermittlungsgutschein vom Jobcenter liegt der Eigenanteil bei 35 Euro.
Psychosoziale Beratung mit Vermittlungsgutschein vom Jobcenter
Haben Ratsuchende einen Vermittlungsgutschein durch das Jobcenter erhalten, so können bei Bedarf bis zu 19 Beratungsstunden in Anspruch genommen werden.
Es fallen keine Kosten für die Klient*innen an. Wir rechnen direkt mit dem Jobcenter ab.
Paarberatung
Paarberatungen sind mit Kosten verbunden. Es ist ein Eigenanteil gestaffelt nach dem gemeinsamen Einkommen des Paares zu leisten.
Die Höhe des Eigenanteils liegt derzeit zwischen 65 bis 105 Euro pro Beratungsstunde.
Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung gemäß SGB VIII § 28 für Menschen aus der Stadt Hannover
Für Bewohner*innen aus dem Stadtgebiet Hannover können wir zwei kostenfreie Termine im Rahmen der Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung anbieten. Sollten weitere Gespräche notwendig erscheinen, müssen wir einen Eigenanteil erheben.
Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung gemäß SGB VIII § 28 für Menschen aus der Region Hannover
Für Bewohner*innen aus der Region Hannover können wir kostenfreie Termine im Rahmen der Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung anbieten.
Familienberatung
Familienberatungen sind bedingt mit Kosten verbunden. Es ist ein Eigenanteil gestaffelt nach dem gemeinsamen Familieneinkommen zu leisten.
Die Höhe des Eigenanteils liegt derzeit zwischen 65 bis 105 Euro pro Beratungsstunde.
Schwangerschaftsbegleitende Beratung / Schwangerschaftskonfliktberatung
Alle Beratungen zu dieser speziellen Thematik sind kostenfrei. Entscheidet sich eine Frau für einen Abbruch, können auch kostenfreie Beratungen nach erfolgtem Abbruch vereinbart werden.
Lerntherapie
Nach dem Jugendhilfegesetz § 35a SGB VIII übernimmt das Jugendamt die Kosten einer Therapie, wenn das Kind aufgrund der Lernstörung von einer seelischen Behinderung bedroht ist. Dazu muss die Diagnostik eines Kinder- und Jugendpsychiaters vorliegen.