Lerntherapie

Lernschwierigkeiten und ihre Folgen

Manche Kinder haben beim Lernen von Lesen, Schreiben oder Rechnen anhaltende Schwierigkeiten, die auch durch häufiges Üben, Nachhilfe und Fleiß nicht verschwinden.

In diesen Fällen kann eine Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) und/oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) vorliegen. Beides sind Lernstörungen, die auch in Kombination auftreten können. Ihnen ist gemeinsam, dass Betroffene trotz durchschnittlicher oder sogar überdurchschnittlicher Intelligenz unterdurchschnittliche Leistungen in diesen Bereichen erbringen. Die Gründe für eine solche Lernstörung können unterschiedlich sein, und oft sind an ihrer Entstehung mehrere Faktoren beteiligt. In der Folge geraten Kinder und Jugendliche durch das ständige Versagen in einen Teufelskreis. Motivation und Selbstvertrauen der Betroffenen nehmen ab, Versagens- und Schulangst dagegen zu. Eine Lernstörung führt also nicht nur zu schlechteren Noten, sondern kann die sozial-emotionale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen erheblich beeinträchtigen. Lernstörungen betreffen immer auch die gesamte Familie, denn die Eltern fühlen sich oft überfordert und reagieren u.a. mit verstärktem Druck, Überbesorgtheit, Schuldgefühlen und Schuldzuschreibungen. Durch die ständigen Belastungen können sich Familienkonflikte entwickeln und ausweiten.

Hilfe durch Integrative Lerntherapie

Die Gesellschaft für pädagogische-psychologische Beratung bietet mit der Integrativen Lerntherapie eine Therapieform an, die auf die unterschiedlichen Ursachen und Symptomatiken von Lernstörungen eingeht. In wöchentlichen Einzeltherapiestunden geht es zunächst darum, seelische Belastungen zu verringern, Motivation und Selbstvertrauen wieder herzustellen und schließlich Lernrückstände abzubauen. Wichtig ist die Beratung und Unterstützung der Eltern im Umgang mit den Schwierigkeiten ihrer Kinder. Außerdem sprechen wir mit den Lehrer*innen ab, wie die Situation in der Schule verbessert werden kann. Ziel ist es, die sich negativ verstärkenden Strukturen einer Lernstörung aufzulösen, Selbstwertgefühl und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten der Betroffenen zu fördern sowie eine positive Lernhaltung zu festigen und damit auch die Belastungen in der Familie zu reduzieren.

Kosten und Finanzierung

Nach dem Jugendhilfegesetz § 35a SGB VIII übernimmt das Jugendamt die Kosten einer Therapie, wenn das Kind aufgrund der Lernstörung von einer seelischen Behinderung bedroht ist. Dazu muss die Diagnostik durch eine*n Kinder- und Jugendpsychiater*in erfolgen.

Wir beraten Sie gerne dazu, ob eine Lerntherapie angemessen ist und wie sie beim Jugendamt beantragt werden kann. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin mit uns.