Psychosoziale Beratung mit Vermittlungsgutschein vom Jobcenter
Die psychosoziale Beratung nach § 16a Nr. 3 SGB II richtet sich an erwerbslose Menschen (Bezug von Bürgergeld), die aufgrund unterschiedlichster psychosozialer Schwierigkeiten und Belastungen (noch) nicht wieder in den Arbeitsmarkt vermittelt werden können.
Inhalte dieser Beratung können sein:
Begleitung und Bewältigung der Krisensituation (Krisenintervention)
Entlastung und Stabilisierung
Minimierung bestehender Hemmnisse bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt
Förderung sozialer Kompetenzen
Erweiterung der Kompetenzen im Hinblick auf einen beruflichen (Wieder-) Einstieg
Unterstützung bei der Berufswegplanung
bei Bedarf Unterstützung bei Überleitung in Therapie, Tagesklinik, stationäre Maßnahmen
Mit Erhalt eines Beratungsgutscheins durch das Jobcenter können bei Bedarf bis zu 19 Beratungsstunden in Anspruch genommen werden.
Es fallen keine Kosten für die Klient*innen an.
Für ein persönliches Erstgespräch kann telefonisch ein Termin vereinbart werden.