Psychosoziale Beratung mit Vermittlungsgutschein vom Jobcenter

Die psychosoziale Beratung nach § 16a Nr. 3 SGB II richtet sich an erwerbslose Menschen (Bezug von Bürgergeld), die aufgrund unterschiedlichster psychosozialer Schwierigkeiten und Belastungen (noch) nicht wieder in den Arbeitsmarkt vermittelt werden können.

Inhalte dieser Beratung können sein:

  • Begleitung und Bewältigung der Krisensituation (Krisenintervention)

  • Entlastung und Stabilisierung

  • Minimierung bestehender Hemmnisse bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt

  • Förderung sozialer Kompetenzen

  • Erweiterung der Kompetenzen im Hinblick auf einen beruflichen (Wieder-) Einstieg

  • Unterstützung bei der Berufswegplanung

  • bei Bedarf Unterstützung bei Überleitung in Therapie, Tagesklinik, stationäre Maßnahmen

Mit Erhalt eines Beratungsgutscheins durch das Jobcenter können bei Bedarf bis zu 19 Beratungsstunden in Anspruch genommen werden.

Es fallen keine Kosten für die Klient*innen an.

Für ein persönliches Erstgespräch kann telefonisch ein Termin vereinbart werden.